AfD-Programm Knackpunkt 10.2: Sicherheit & Rechtsstaat

Im Konsens mit den Konservativen will die AfD nicht nur auf „Nr. Sicher“ gehen. Zielstrebig steht sie an den nächsten „Stellschrauben“, unser freiheitlich demokratisches System fast unmerklich zurück in ein repressives – allein zugunsten der Etablierten – zu drehen.

Teil 1 dieses Artikels hat versucht daran zu erinnern, dass wir im Landesinneren nicht nur unsere Unversehrtheit, Selbstbestimmung, unser Recht & unser Eigentum schützen wollen & müssen, sondern auch die Werte & Errungenschaften, die hinter unserem Frieden stehen und die den hohen Status unserer Freiheit erst möglich gemacht haben.

Wer, bestätigt vom Klima der Angst, vehement auf die Bemächtigung des  Rechtsstaates pocht, muss sich in seinen Plänen auch selbst der Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit stellen, wenn hiernach noch immer eine freiheitlich demokratische Grundordnung erkennbar sein soll.

Wäre dem nicht so, bräuchte es keiner reiflichen Überlegung!

Dann könnten wir das ‚Experiment Europa‘ gleich schließen, die Grenzen dicht machen, am sichersten gleich noch die Mauer wieder hochziehen, müssten nicht länger auf die Trennung von Bundeswehr & Polizei achten, könnten (wieder?) die Totalkontrolle im Land errichten, die Medien gleichschalten und jeden Querulanten entweder kasernieren oder gleich ganz des Landes verweisen und Ruhe wär‘!

Wollen wir das?

Nein, das will nicht mal die AfD in dieser klaren Form – aber ich behaupte: weniger um der vielen Menschen willen in diesem Land mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen, als vielmehr, um die floriende Wirtschaft & die Möglichkeiten ihrer wenigen Profiteure nicht einzuengen. Denn AfD, Konservative & (Neo?)Liberale glauben vor allem an Eines, an die Kraft der Wirtschaft, die zwangsläufig im Wohlstand münde.

Dass Wohlstand & (sozialer?) Frieden aber keineswegs auf dem selben Blatt – schon gar nicht zwangsläufig – geschrieben stehen, dass Wohlstand in erlebbarer Zukunft kaum flächendeckend, zumindest nicht für die Mehrheit zu erreichen & zu halten ist – weder national noch annähernd weltweit – ist gleichfalls kein Geheimnis.

Je mehr ich mich mit dem Programm der AfD auseinandersetze, tritt eben jener klassische Zwiespalt immer deutlicher hervor – selbstverständlich auch in der Sicherheitspolitik dieser jungen Partei, die – in meinen Augen – ihr demokratisches Selbstverständnis & die eigene Konformität zur geforderten Rechtsstaatlichkeit erst noch unter Beweis stellen muss.

Innere Sicherheit & Justiz

Nahezu durchgängig im Programm, schafft es diese Partei doch immer wieder, sich zunächst als rund um legitimes ‚Sprachrohr‘ großer Teile der öffentlichen Meinung für längst Überfälliges zu präsentieren, um dann, im Schatten dieser Einigkeit, zunächst  folgerichtig & schlüssig erscheinende Einzelforderungen zu platzieren, die es auf die Substanz unserer Verfassung, auf Ihre & meine Freiheit und auf unser gewachsenes Demokratieverständnis abgesehen haben.

Sie bezweifeln das? Dann blättern Sie hier doch einfach zurück – beispielsweise in Teil 1 dieses Artikels..

Unter der dort begonnenen, selben Subline: ‚Innere Sicherheit‘.., finden Sie durchaus unstrittige bis unterstützenswerte Forderungen – allerdings in ‚trauter Zweisamkeit‘ mit Vorstößen, die ich noch bis vor wenigen Jahren von keiner demokratischen Partei Deutschlands ernsthaft erwartet hätte.
So z. B. die völlig legitime  Forderung nach Aufstockung der Polizei inkl. zeitgemäßer technischer Ausrüstung neben der berechtigten Anregung einer Beschleunigung des Justizapparates u. a. durch mehr Personal, um Präsenz und Handlungsfähigkeit des Staates & des zu sichernden Wirtschaftsstandortes Deutschland den aktuellen Erfordernissen anzupassen,..

(S. 25)

allerdings flankiert von der Idee,..

künftig bereits jeden – auch Sie & mich – in Untersuchungshaft stecken zu können, denn demnächst soll allein der Verdacht, ein Verbrechen begangen zu haben, ausreichen. (Bislang braucht es da einen zusätzlichen Grund wie Verdunklungsgefahr beispielsweise).
Und sollten Sie tatsächlich abgeurteilt werden, ein Verfahrensfehler oder einfach eine falsche Indizienkette dafür verantwortlich sein, gäbe es dann auch kein Zurück mehr, denn.. „Urteilsaufhebungen und Zurückweisungen zur Neuverhandlung“ sind im AfD-Plan der künftig gestrafften Strafverfahren  nicht mehr vorgesehen!
Oder haben Sie Kinder? Dann dürfen Sie sich nicht wundern,.. wenn z. B. Ihr 12-jähriger bald für seine Untaten persönlich zur Verantwortung gezogen wird oder beispielsweise Ihre gerade volljährig gewordene Tochter sich ohne Wenn & Aber als Erwachsene abgeurteilt sieht.

Aber all das kann uns rechtschaffenden Bürgern ja  nicht passieren. 😉 Der AfD geht es dabei jedenfalls vorgegebenermaßen lediglich  um „konsequente Bestrafung“ und die Wiedergewinnung von „verloren gegangenem Respekt“.

Pädagogische, erzieherische oder therapeutische Effekte suchen Sie indes vergebens in den Justiz-Vorstellungen der AfD . ‚Resozialisierung‘ kommt als Wort im Programm nicht mal vor und Sozialisation‘ findet sich allein in Zusammenhang mit Kosten des Mindestlohns an völlig anderer Stelle. Aber lesen Sie selbst weiter im hierzu genauer recherchierten Teil 1.

Unter der schlagkräftigen Maxime auf Programmseite 26:

„Opferschutz statt Täterschutz“

geht’s bei so viel neuer, alter ‚Zucht & Ordnung‘ im Land aber natürlich auch den kriminellen Ausländern an den Kragen.

„Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade im Bereich der Gewalt- und Drogenkrimininalität begegnet derzeit nur halbherzigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise vor Abschiebung sicher.“
.. meint die AfD und auf S. 27 liest man zudem:
„Die Mehrzahl der Täter im Bereich organisierte Kriminalität (OK) sind Ausländer. Sie auszuweisen muss vereinfacht werden. Deshalb ist bei diesem Personenkreis bei entsprechendem Verdacht die OK-Zugehörigkeit als Ausweisungsgrund einzuführen.“

Das zielt auf Lebensbereiche, von deren Existenz man/frau hierzulande zwar wissen,  wohl aber kaum bewussten Kontakt dazu pflegen.

Wo es dabei um Ausweisung & Abschiebung als probates Mittel hiergegen geht, sollte man daher mindest wissen, was damit eigentlicht gemeint ist bzw. wo  der Unterschied zwischen Ausweisung  & Abschiebung realita liegt.

Desweiteren.. Wüssten Sie auf Anhieb, welche unüberwindlichen Hindernisse für eine Abschiebung bei wirklich gefährlichen Nicht-Deutschen bestehen – z. B.  bei einem Attentäter wie kürzlich der von Berlin, jener europaweit mobile Anis Amri? Damit sind wir ganz schnell bei dem Thema Zuwanderung & deutsche Staatsangehörigkeit.

// Was wir aus Selbstdarstellung, Medien und nicht zuletzt aus hiesiger Analyse hingegen genauer kennen, sind die Vorstellungen, welche nicht nur prominente Teile der AfD mit Deutsch-Sein verbinden.

Allen voran: Björn Höcke! (kurze Video-Belege)
Sie wissen schon, der andere, rhetorisch begabte ‚Herr mit dem 1000-jährigen Reich‘, Zusammenschnitt über 2 Min 30 aus ausgewählten Redepassagen von Höcke, kombiniert mit historischen Parallelen
.. der den „europäischen Platzhaltertyp“ vom „afrikanischen Ausbreitungstypus“ bedroht sieht,  knapp 2-minütiger Redeausschnitt
.. letztlich erst vom „Denkmal der Schande“ (Holocaust-Denkmal in Berlin) in Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer „erinnerungspolitischen Wende“ für Deutschland sprach ca. 3 Minuten aktuell aus Dresden  Mitte Januar 2017
.. und der Artikel für die NPD  unter Pseudonym geschrieben haben soll – so jedenfalls die aktuellsten Vermutungen.

Persönlichkeiten der AfD im OsternestAuch das scheint durchaus nicht weit hergeholt, wenn  Sie  nochmals in die unverhohlenen Verbindungen Drahtseilakt der AfD über deutschen Dächerndes  Geschichtslehrers Höcke  zum rechten Lager der Neuzeit, lt. meiner  personalen Vorrecherche, schauen.

An seinem Stuhl wird aktuell sogar in den eigenen Reihen in höchster Position ‚gesägt‘, ist ein noch nicht entschiedenes internes Parteiauschlussverfahren anhängig – lange nachdem Massen an Unzufriedenen vom rechten Rand als Wählerpotential ‚gefischt‘ wurden aber noch rechtzeitig genug vor der Bundestagswahl, um der Partei eine demokratietauglich ‚weiße  Weste‘ zu verpassen. //

Zurück zur Fortsetzung des Programms..

 (S. 26) „Die Ausweisungsvoraus-setzungen sind herabzusetzen und das Ausweisungsverfahren ist zu straffen, indem Strafgerichte die Ausweisung von Kriminellen schon zugleich mit dem Strafurteil aussprechen.

Ferner sind gesetzliche Abschiebungshindernisse zu entschärfen.“

Just das ist per Gesetz  bereits fast 1:1 ‚gewachsen‘ – würde ich es mal nennen – und wurde konform zum Ansinnen  der AfD von der großen Koalition –  getrieben von den Ereignissen – Schritt um Schritt  bis noch vor Kurzem umgesetzt.

In wieweit sich allerdings Straf- und Aufenthaltsrecht in dieser Form ‚kurzschließen‘ lassen, halte ich für bedenklich.

Schauen Sie sich zunächst das Wichtigste des aktuellen Gesetzesrahmens in der Übersicht der 3 relevanten Teile des Zuwanderungsgesetzes an. [Das hatte ich Ihnen ja versprochen 🙂 ]
Klick mich.. Sieh mehr ( Zoom auf 900 x 636px)

Behalten Sie dabei bitte im Hinterkopf:

Das betrifft nicht ’nur‘ die Flüchtlinge dieser Tage und zielt auch nicht nur auf gefährliche Ausländer.

Im Zweifel trifft das alle Nicht-Deutschen und ist Damoklesschwert wie auch wankende Integrationsgrundlage auch für alle anderen (Migranten), die völlig legal, rechtstreu & offen für unsere Kultur hier mit uns leben – teils Generationen später.

Wenn Sie sich  die Übersicht herunterladen möchten?!..

Zuwanderungsgesetz.pdf

Von Asyl über Aufenthalt bis Einbürgerung.. ist Vieles schrittweise verändert worden.  Manche haben die letzte katastrophale Schlagzeile noch im Ohr und sehen (noch immer) Schwäche darin.

Der Maßnahmenkatalog & seine Entwicklung seit 1993 dokumentiert aber auch, wie vergeblich Politik & Gesetzgeber in Deutschland sich bislang gesträubt haben, ihren zentralen Standort in Europa selbstverständlich auch als begehrtes Einwanderungsland zu sehen. 

Das Verlangen nach dieser verwirrend anmutenden Ansammlung von Bedingungen & Konsequenzen ist die Kehrseite der ‚Medaille‘ – spiegelt auch das Versäumnis,  wohl durchdachte Integrationsunterstützung weder präventiv noch flankierend jemals ernsthaft betrieben, stattdessen kollektiv die Augen vor der Realität über Jahrzehnte geschlossen zu haben.

   Zur Erinnerung nochmal die ebenso wenig integrationsgeeignete  Vorgeschichte in ehemals BRD & DDR.

Es wird wohl so weitergehen..

Denn das Ungleichgewicht von viel zu  wenig echten integrativen Maßnahmen & schlichtem Interesse gegenüber dem jetzt gewachsenen, kaum mehr durchschaubaren, repressiven Maßregelsystem des Zuwanderungsgesetzes bleibt ohne Einbettung der Förderung von Annäherung & gegenseitiger Kenntnis um kulturelle Zusammenhänge, unterschiedliche Bedürfnisse & Ängste nicht nur weiter bestehen..

Es ist auch in Zukunft  gärende  Grundlage für noch mehr Entfremdung auf beiden Seiten sowie ‚bester Humus‘, dem sich Extremisten  jeder Couleur weiter bedienen werden.

Das aber ist wenig populär derzeit zu thematisieren.

Angesichts einer Welle von nicht abreißen wollenden Attentaten im europäischen Raum und  der außenpolitischen Hilflosigkeit gegenüber zahlreichen Konflikten & unüberbrückbar erscheinenden Missständen rund um Europa, geht es hierzulande um nichts anderes als unsere Sicherheit – sonst..?? NIX!

Ausreisepflicht, Ausweisung & Abschiebung..

sind klärungsbedürftige Begriffe, welche die öffentliche Debatte gern vermischt.

1. Ausreisepflicht   (§ 50 AufenthG) besteht grundsätzlich, wenn einem Antragsteller auf Asyl oder Einwanderung nach Prüfung des BAMF..

jeglicher Anspruch verwehrt wurde – also weder.. noch.. anerkannt wurde:

  • weder Asylberechtigung,
  • noch die Flüchtlingseigenschaft nach Genfer Konvention,
  • noch der subsidiäre Schutzanspruch,
  • noch das einjährige Verbot von Abschiebung
  • und auch keine Qualifikation zu einer anderen Aufenthaltsberechtigung,

.. sein Antrag abgelehnt  bzw. bereits erstrittene Aufenthaltstitel nicht verlängert wurden.

Mit der Ablehnung erneut verbunden ist die sogen. Residenzpflicht, also  die Maßgabe,  sich vom Meldeort, Bezirk, Landkreis u. ä. nicht mehr zu entfernen – eng verbunden damit, ohne Aufenthaltsberechtigung auch keiner Arbeit nachgehen zu dürfen.

Das Prinzip dahinter:

Kein  rechtmäßiger Titel – kein Aufenthaltsrecht!

(Auch nachgewiesene Täuschungsversuche führen übrigens zum Verlust des Anrechts auf einen Titel.)

2. Ausweisung (§ 53 AufenthG) ist vergleichsweise Stufe 2 des erheblich gesteigerten Staatsinteresses an der Ausreise, entspricht der konkret befristeten Verfügung bzw. der offiziell gefertigten Aufforderung,  Deutschland umgehend – möglichst freiwillig – bis zum Tag X zu verlassen.

Sie trifft nicht nur aktuelle Antragssteller, steht durchaus auch am Ende mancher Aufenthaltsberechtigung auf Zeit und kann über jeden rechtskräftig verurteilten, nicht-deutschen Straftäter ab einem bestimmten Strafmaß verhängt werden.

Teils reicht ein erhebliches Ausreiseinteresse des Staates, definiert gem. § 54 AufenthG,  im Gegengewicht zu einem geringeren Bleibeinteresse des Betroffenen (gem. § 55 AufenthG) – kann grundsätzlich aber, auch ohne längerfristige Abwägung, umgehend aufgrund belegbar staatsgefährdender Aktivitäten & Verbindungen ausgestellt werden (= Spezialfall ‚Gefährder‘, lt. § 58a AufenthG ).

(In wieweit „OK-Zugehörigkeit“, lt. AfD-Programm S. 27, als zweiter gewichtiger & im Einzelfall zu belegender „Ausweisungsgrund“ ohne Verhandlung, damit rechtlich gesehen auf Verdacht – anzugliedern & praktikabel anwendbar wäre, bezweifle ich)

Die Ausweisung  ist somit die verwaltungstechnische Beschlussgrundlage und  attestiert so die rechtliche Voraussetzung, die weitere Zwangsmaßnahmen zur Ausreise erst möglich macht.

3. Abschiebung in Polizeigeleit (hpts. § 58 AufenthG) ist so eine bzw. die Zwangsmaßnahme schlechthin, welche bleibt, wenn der Ausgewiesene nicht freiwillig ausreist oder zu erwarten ist, dass er untertauchen & nicht aus freien Stücken gehen wird.

Interessanterweise wird so eine Abschiebungsmaßname in der Praxis  nicht selten ohne Vorankündigung durchgeführt – gerade um den Residenzpflichtigen zu überraschen, Täuschungsmanöver zu unterbinden & ihn so sicher deportieren zu können.

3a) Ausreisegewahrsam (§ 62b AufenthG) wird zusätzlich angeordnet, wenn die als rechtmäßig festgelegte Abschiebung direkt bevorsteht und Anhaltspunkte bestehen, dass der Ausgewiesene sich vermutlich der sicheren Abschiebung entziehen wird.

Noch beträgt die gesetzliche Frist 4 Tage, soll aber, lt. Beschlusslage im Februar/März dieses Jahres, bald auf 10 Tage erweitert werden.

Durchgeführt wird der Gewahrsam entweder direkt in einer Aufnahmeeinrichtung o. ä. oder in eigens hierfür angelegten Bauten in Flughafennähe.

3b) Abschiebungshaft (§ 62 AufenthG)i. d. R. auf richterliche Anordnung –  entspricht dagegen jener separaten Sicherungshaft , die auch die AfD fordert.

Sie ist die härteste, weil auch längstmögliche Zwangsmaßnahme und dient nicht nur der Sicherung zwecks beabsichtigter Abschiebung sondern auch der Prävention & Sicherheit der hiesigen Bevölkerung bis abschließend vollzogen werden kann.

Insoweit..

  • sollen Minderjährige & Familien möglichst nur in Ausnahmefällen dieser Behandlung unterzogen werden (Wahrung des Kindeswohls),
  • soll die Dauer immer kurzmöglichst gehalten sein,
  • können auch nicht Verurteilte mit besagtem Gefährderstatus ‚bis zur Lösung des Problems‘ inhaftiert werden,
  • wie auch sonst zunächst ohne richterliche Anordnung gehandelt werden kann, wenn sozusagen Gefahr im Verzug besteht (dann muss die richterliche Entscheidung unverzüglich nachgeholt werden)
  • und greift die Haft  natürlich auch bei gefährlichen Straftätern, die beschiedenermaßen & sicher des Landes verwiesen werden sollen, deren Abschiebung sich aber verzögert.

Hiernach wird zwischen einer Vorbereitungshaft von 6 Wochen bis zu einer endgültigen Entscheidung und dem nahtlosen Übergang in die anschließend angeordnete Haftdauer unterschieden. Insgesamt sind heute schon 6 Monate die Norm und bis zu 18 Monaten gesamt möglich.

Treffen kann das.. illegal & damit automatisch ausreisepflichtige Eingereiste, sogen. Gefährder, Ausreisepflichtige, die  Residenz-,  Melde- oder eine andere grundlegende Pflicht nicht beachtet haben und Abzuschiebende, durch die eine Abschiebung bereits verhindert wurde oder von denen dringend anzunehmen ist, dass sie sich ohne Inhaftierung entziehen werden.

Die Inhaftierung erfolgt generell separat – entweder in dafür errichteten Haftanlagen oder, falls nicht vorhanden, separat in bestehenden Gefängnissen. Auch hier soll ganzen Familien eine gewisse Privatsphäre eingeräumt werden, sind Schutzbedürftige besonders zu behandeln, haben Rechtsanwälte u. ä. Besuchsrecht und sind die Insassen über ihre Rechte & Pflichten aufzuklären.

So sieht das  – grob betrachtet – momentan bereits aus, wurde erst kürzlich & wird wohl auch künftig noch so Einiges verschärft.

Was aber geschieht, wenn sogen. Abschiebungshindernisse bestehen? 

4. Klassische Hindernisse, die einer Ausweisung bzw.  Abschiebung bis zu ihrer Überwindung entgegen stehen:
  • z. B. Schwierigkeiten, Identität & Zugehörigkeit eines Geflohenen zu einem bestimmten Staat eindeutig ausmachen zu können, (u. a. verloren gegangene Ausweispapiere, auch Täuschungsabsichten usw.). Zum Einen sind deutsche Behörden dann darauf angewiesen, vom Geflüchteten selbst oder seinem Herkunftsland  Belege und/oder Zeugen gestellt zu bekommen, die seine Herkunft glaubhaft identifizieren. Zum Anderen bedarf es neuer Papiere, die das Herkunftsland bei Rückführung auch akzeptieren/bestätigen muss.
  • Vorerst unmöglich machen eine Abschiebung aber auch erhebliche bis lebensbedrohliche gesundheitliche Beeinträchtigungenkörperliche wie auch extrem traumatische Erkrankungen des Geflüchteten, deren Behandlung in dessen Heimat nicht gewährleistet werden kann oder die allein den Transport in naher Zukunft schlichtweg ausschließen.
  • Zudem sind wir mit Bindung an internationale Menschenrechtsvereinbarungen inkl. Völkerrrecht verpflichtet, einen Auszuweisenden nicht in akute Krisengebiete u. ä. zurückzuschicken oder in ein Land, in welchem dem Ausgewiesenen persönlich Folter oder gar die Todesstrafe droht.
  • Auszuweisende Minderjährige sind ein weiterer Sonderfall, da sichergestellt sein muss, in welche Obhut der Betreffende geschickt wird und hierfür vorab familiäre Verbindungen abzuklären sind – aus der Ferne, womöglich in & um Krisengebieten: kein leicht durchschaubares Unterfangen.
  • Und natürlich gibt es auch Staaten, die überhaupt nicht gewillt sind, ihre Geflüchteten auch wieder zurückzunehmen – sei es, weil die aktuellen Kapazitäten im Lande ohnehin überfordert sind, sei es, weil  Haltung, Religion oder Rasse des Wiederaufzunehmenden vor Ort nicht  erwünscht sind, sei es, weil es sich um einen bereits abgeurteilten oder als Gefährder deklarierten,  gefährlichen Angehörigen ihres Landes handelt.
Wie man sieht, ergeben sich diese Hindernisse für Abschiebung bzw. Ausweisung keinesfalls ausschließlich aus Selbstverschuldung und eher selten aus schwerwiegend kriminellen Tatbeständen heraus. Ganz im Gegenteil sind hier  überwiegend menschliche Schicksale miteingeschlossen, deren individuelle Bleibeinteressen nur knapp gegenüber dem hiesigen, verschärften Ausweisungsinteresse staatlicherseits zurückstehen.

Denn genau das hat das BAMF grundsätzlich bei jedem Antrag prüfend herauszuarbeiten bzw. abzuwägen:

Welche Punkte der Berechtigung zu bleiben im jeweiligen Einzelfall den aktuellen Bestimmungen, Deutschland wieder verlassen zu müssen, gegenüberstehen.

(Wen der Verlauf vom Flüchtlingsverfahren mit weiteren Eckdaten separat interessiert  – hier der Link zu einer sehr anschaulichen & offenbar aktuell gehaltenen Aufarbeitung des Spiegel-Online)

Für Zweifelsfälle & um manchen, noch vor Abschiebung ausstehenden Klärungsbedarf zu überbrücken, gibt es die ebenfalls in meiner Übersicht aufgeführte..

vorübergehende Duldung (gem. §  60a AufenthG)..

eine befristete  Ausnahmeregelung, deren registrierter Rechtsstand – solange unsere Behörden derart überfordert sind –  überproportional hoch vorentschieden & als Zeitfenster genutzt wird.

Das behagt niemandem! Weder kann den Betroffenen dieser Schwebezustand gefallen, noch den trotz Aufstockung überlasteten Bearbeitern & Entscheidern, noch der hiesigen Bevölkerung, die sich entweder allein angesichts der horrenden Zahlen & unkontrollierten Zustände bedroht sieht oder auch jene, die im verschärften Handling von Asylrecht & Co. die Menschenrechte schon lang nicht mehr gewahrt sehen.

Was hier  – lt. AfD-Programm, S. 26 – Abhilfe schaffen kann,  diese überdimensionale Duldungsquote mehr & mehr zu reduzieren, wird bereits getan bzw.  wird aktuell auch außenpolitisch von Merkel & Maiziere – soweit erreichbar – begleitend auf den Weg gebracht.

(S. 26) „Außerdem sind durch Vereinbarungen mit ausländischen Staaten Aufnahmekapazitäten für sonst nicht abschiebbare Personen außerhalb Deutschlands zu schaffen, ggf. muss für gefährliche Kriminelle Sicherungshaft verhängt werden können“

Da die Herangehensweise – speziell im Wahljahr 2017 – eine ganz ähnliche im traditionell konservativen Lager ist, tut sich da  im Moment noch wesentlich mehr..

Aktuell sind  Transitzonen geplant, wird der Bau von Verwahranstalten (hier & andernorts?) angegangen, wird ausgewählten Staaten mit zweckgebundenen Geldern ‚gewinkt‘, um die Kooperationsfreude des Auslands zu heben.

Zudem existiert das Vorhaben, sich demnächst  seitens der Behörden zusätzlich der Handydaten von unklaren Entscheidungsfällen zu bedienen als auch den besonders mobilen, tendentiell  gefährlichen Vertretern unter den Zugereisten elektronische Fußfesseln mit der Absicht ‚zu verordnen‘, sie zumindest im Blick behalten zu wollen.

Wie sinnvoll, gerechtfertigt und wirklich angebracht das sein mag, sei hier mal dahingestellt.

Gegen die schlichte Logik des folgenden AfD-Einfalls, direkt im Anschluss, verblassen bisherige Entwicklungen allerdings. Das ’setzt den Forderungen dieser Partei die Krone auf‘ und verlangt geradezu, neben Klarstellung, nach entschiedener Stellungnahme, meine ich.

Einbürgerung

(S. 26) „Wir fordern, die Einbürgerung Krimineller zuverlässig zu verhindern, den Anspruch auf Einbürgerung abzuschaffen, den früheren Status Quo des Abstammungsprinzips (galt bis 2000) wieder einzuführen sowie den Verlust der Staatsbürgerschaft bei bestimmten Tatbeständen im Rahmen geltenden Rechts zu forcieren.“
Klarstellung:

Ein Blick in den rechten Teil obiger Übersicht, in das betreffende StAG, zeigt, dass der Weg in die Staatsangehörigkeit für Kriminelle bereits nachhaltig verstellt ist!

Der Sinn des  Einbürgerungsgesetz ist es schließlich auch, nur rechtstreuen, größtenteils bereits nachweislich integrierten oder auch diesem Deutschland besonders verbundenen Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit zuzugestehen.

Dagegen haben zweifelhaft auffällig gewordene Interessenten und erstrecht  rechtskräftig verurteilte Straftäter  keinerlei Chance auf Einbürgerung – per eben dieses finalen Teils des gesetzlichen Verbundwerkes Zuwanderungsgesetz.

Die Verbindungen mit dem Asylgesetz und v. a. die Auflagen des Aufenthaltsgesetzes spielen dem zu! Es wird gesichtet, gewichtet, bewertet und immer wieder gesiebt –  letztlich in allen drei Gesetzrubriken. Insoweit bilden die anderen beiden Teilbereiche des gesamten Zuwanderungsgesetzes eine Art Vorfilter, den Einbürgerungswillige erst  verlässlich & ohne Verfehlungen – meist über Jahre – geduldig durchlaufen müssen, bevor sie über einen Einbürgerungsantrag überhaupt nachdenken können.

So diese Gesetze auch angewendet werden, ist die Gefahr also an mehrfacher Stelle bereits schlüssig gebannt!

Stellungnahme:

Hierüber aber – und das noch im gleichen Atemzug & fast beiläufig –

  • Einbürgerungen generell abschaffen zu wollen
  • ‚zur Sicherheit 😯 ??‘ das überkommene Abstammungsprinzip als pseudoklugen, weil naheliegend, fast logisch wirkenden Kunstgriff wieder aus der ‚verstaubten völkischen Kiste auszugraben‘,
  • als auch vor lauter Besorgnis, die einst vergebene Staatsbürgerschaft  bei nachgewiesen kriminellen oder terrostischen Schwerstdelikten wieder zur Disposition zu stellen,also abzuerkennen..

ist menschlich & international ein NoGo! Und das aus gutem Grund!

Wenn es die AfD schon nicht tut – denken Sie doch mal weiter..

Allein die Tatsache, dass mit Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft auf jede weitere Staatsangehörigkeit verzichtet werden muss (s. StAG/Übersicht), heißt für Straftäter, bei Handhabung nach AfD-Manier, Mensch um Mensch letztlich zu Staatenlosen zu erklären.

Wer bitte hat dann noch die Zuständigkeit & v. a. die Pflicht, sich dem Handling dieser Menschen annehmen zu müssen?

Oder soll in Zukunft ein Landstrich irgendwo auf der Welt (oder auf dem Mond?) gefunden werden mit einem Alcatraz für all jene persona non grata, die eh niemand haben will?

Da hilft auch nicht die übliche AfD-Einschränkung, hier angeblich „im Rahmen geltenden Rechts..“ handeln zu wollen.

Das findet sich in keinem fundierten Rechtsverständnis, ist wider jede menschliche Würde – auch gegen die eines Massenmörders, um das mal für aufgeklärte Breitengrade klarzustellen.

Ergo zielt solch Vorhaben auch gegen jedes weitere Menschenrecht, dass sich in seiner Ausführung auf den zugehörigen Staat bezieht und eben auf jener Menschenwürde als Basis fußt. Erstrecht widerspricht es jedem internationalen Konsens und natürlich auch den europäisch-humanistischen Wertvorstellungen wie auch unserem Grundgesetz!

Jetzt wissen Sie, warum ich mir etwas weiter oben im Artikel den aktuellen Exkurs zu der speziellen Ideologie eines Björn Höckes, gestützt von seinem Freund & Burschenschaftsfan Alexander Gauland, erlaubt habe.

Denn selbst wenn die Partei sich dieses Beispiels von offenkundigem Rassismus entledigt (was ich nicht glaube) – denken Sie, dass sich damit in dieser Partei oder bei deren Anhängern irgendetwas grundlegend ändert?

Das denkt Frauke Petry wohl auch nicht, ohne selbst dagegen völlig immun zu sein. Hat sie, die sich in erster Linie gegen Höckes verräterisch provokante Wortwahl gestellt hatte, doch soeben fast gänzlich das Handtuch geschmissen und demonstrativ auf den Parteivorsitz zurückgezogen. Hochschwanger, wie sie zudem ist, steht sie der ‚Altherrenriege‘ für die anstehende Bundestagswahl nun offensichtlich nicht mehr zur Verfügung.

Da möchte wohl jemand seinen Kopf nicht länger hin-, stattdessen lieber ‚die eigene Weste allzeit karrieretauglich halten‘. Na, sie muss es ja wissen, was sich um den Vize Gauland im Stillen (?) so tut.

Drahtseilakt der AfD über deutschen DächernWobei.. so geheimnisvoll war & ist es nicht, was Ex-CDUler Gauland & Höcke von langer Hand planen.. Schauen Sie doch jetzt nochmal in meinen Beitrag samt Videos von vor genau einem Jahr. Dort finden Sie – ganz offen & unverblümt – dass diese Männer gar nicht unbedingt regieren wollen.

Offenbar reicht es den Fundamentaloppositionellen der AfD, die Verantwortlichen ’nur‘ Stück um Stück in ihrem Sinne vor sich her zu treiben. Und damit haben sie ja auch Erfolg, wenn man Maizieres Pläne – hier nochmal verlinkt – vor diesem Hintergrund sieht.

Rechtsstaatlichkeit – Nachtrag zum Inneren

Wenn nur endlich all jene, die immer gleich nach der Stärke des Rechtsstaats schreien (anstelle den Dingen auf den Grund zu gehen), auch den Sinn seiner Grundsätze beherzigen würden..

  • Verfassungstreue Rechtshandhabung
  • unter Wahrung der Menschenrechte
  • inkl. Rechtssicherheit (klar & berechenbar sowie beständig)
  • bei Trennung der Gewalten
  • & gewahrter Verhältnismäßigkeit.
Dann hätten sich solche ‚genialen Vorzeiteinfälle‘ der AfD ebenso schnell erledigt,..
.. wie das von der AfD verbrämt geforderte (Bürger-)Recht auf die Waffe..

(als lebten wir plötzlich hier im Wilden Westen und käme jede Bedrohung nur von außen)

.. gleich neben der Konsens-Forderung, Angriffe auf Amtspersonen künftig härter zu bestrafen.
S. 26 – „3.5 Waffenrecht muss nicht verschärft werden

„Ein liberaler Rechtsstaat.. muss es nicht nur ertragen können, dass Bürger legal Waffen erwerben und besitzen, sondern muss die Handlungsfreiheit seiner Bürger bewahren und freiheitsbeschränkende Eingriffe minimieren.

Die AfD widersetzt sich jeder Einschränkung von Bürgerrechten durch ein Verschärfen des Waffenrechts. Die Kriminalisierung von Waffenbesitz schreckt Täter nicht ab, sondern macht Opfer wehrloser. Eine Verschärfung des Waffenrechts wird nicht verhindern, dass Terroristen und andere Verbrecher illegal Waffen erwerben, mit ihnen handeln und sie nutzen.

Ein strengeres Waffenrecht wäre ein weiterer Schritt in die Kriminalisierung unbescholtener Bürger und in den umfassenden Überwachungs- und Bevormundungsstaat.“

[Welch‘ One-Way-Brille!! Aber das passt. Es gibt ja auch nur den von Natur aus unbescholtenen Bürger deutschen Blutes auf der einen und die bösen bösen Anderen auf der anderen Seite  😉 – Überschneidungen selbstverständlich ausgeschlossen.  🙁 ]

S. 26 – „3.3 Angriffe auf Amtspersonen härter bestrafen

Der immer mehr um sich greifenden Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist dadurch zu begegnen, dass tätliche Angriffe auf diesen Personenkreis mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden sind.

Hierzu sehen wir auch einen neuen Straftatbestand als erforderlich an, der Polizisten auch dann vor Angriffen besonders schützt, wenn diese Angriffe anlasslos erfolgen.“

[Warum nicht, wenn andererseits auch polizeiliche Übergriffe geahndet werden.]

Dann bräuchte es auch keine..
.. solch verwirrenden Beteuerungen inmitten haltloser Unterstellungen, um die Zwiespältigkeit des eigentlichen Anliegens zu kaschieren.. .. noch das erneute Drängen auf Selbstverwaltung der Justiz oder die Betonung der Selbstverständlichkeit jenes Rückwirkungsverbotes als Grenze allen Strebens nach Effektivität.
S. 27 – „3.6 Kein Datenschutz für Täter

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist für uns ein wichtiges Gut. Die Grundsätze des Datenschutzes müssen gewährleistet werden. Gleichwohl ist zu überprüfen, ob die Sicherheit der Bürger sowie von Wirtschaft und Industrie vor Spionage bei dieser Frage angemessen berücksichtigt wird.

Im Zweifel ist das Recht der Bürger auf Sicherheit höher zu bewerten als das eines Straftäters auf informationelle Selbstbestimmung.

Bei der Implementierung von Datenschutzmaßnahmen ist immer der Mehraufwand für die Ermittlungspersonen und die Justiz zu berücksichtigen und sinnvoll abzuwägen. Ziel muss es sein, die Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bürger zu verbessern.

In der Vergangenheit hat ein ideologisch motiviertes übertriebenes Maß an Datenschutzmaßnahmen die Sicherheitsbehörden gelähmt und unverhältnismäßig bürokratisiert. Die Folge ist mangelnde Sicherheit für rechtschaffene Bürger und Datenschutz für Täter.

Die Grundsätze des Zeugnisverweigerungsrechtes aus beruflichen und persönlichen Gründen bleiben unberührt.“

[ Denken Sie dabei zurück, an die geplanten Änderungen von U-Haft, Jugendrecht und abgeschafften Urteilsaufhebungen..

Wo dann ohnehin im Zweifel alles offen liegt, braucht es auch kaum noch ein Recht potentieller Täter auf Zeugnisverweigerung.

Sieht aber besser aus, wenn man sich an rechtsstaatliche Prinzipien wenigstens noch erinnern kann.]

S. 25 – „3.2 Weisungsfreie Staatsanwälte, unabhängige Richter und parteiferne Rechnungshöfe

Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf das Ernennen von Richtern und Staatsanwälten beenden und für die Zukunft ausschließen.

Auch wollen wir die Praxis ändern, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizminister berichtspflichtig ist. Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muss durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden..“

„Wir unterstützen daher den Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten. Insbesondere die Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe sind vor parteipolitischer Einwirkung zu schützen.“

S. 27 – „3.8 Zivil- und Fachgerichte sind ein Standortfaktor“

„.. Zügig und effizient hergestellte Rechtssicherheit macht Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiv. Bessere personelle wie sachliche Ausstattung der Gerichte ist hierfür unverzichtbar und daher zu stärken. Die AfD fordert, das Rückwirkungsverbot einzuhalten und wendet sich konsequent gegen echte und unechte Rückwirkung.“

[Das Rückwirkungsverbot meint, dass ein heute erlassenes, neues Gesetz nicht in den Zeitraum zurück wirken darf, in dem es diese Regel und die Möglichkeit des Verstoßes noch nicht gab. Das widerspräche dem Prinzip Rechtssicherheit, s. o.]

Ja, wenn.. Aber dem ist  – gerade bei der AfD – in keiner Weise so!!

Welche außenpolitischen Vorschläge das AfD-Parteibild von Staatssicherheit abrunden – das folgt demnächst. 🙂


Meine treuen Leser erinnere ich nochmals, dass ich die komplette AfD-Reihe demnächst abschließe und dann nur mit geringer Verzögerung dem Blog hier wieder gänzlich entnehme, um sie  als E-Book separat anzubieten.

Schließlich gehört diese spezielle Thematik nur entfernt zum Blogthema Ihrer & meiner Persönlichkeit im Rahmen dieser Gesellschaft und freue ich mich von Tag zu Tag mehr, endlich wieder zu den vor über einem Jahr unterbrochenen Handlungssträngen rund um die Geschlechtsspezifik zwischen Mann & Frau zurückzukehren.

Deshalb: Nutzen Sie bis dahin die Möglichkeit, sich die Artikel per Druckfunktion ihres Browsers zu sichern. Hiernach wird es eine Auseinandersetzung mit den Gedanken der AfD hier im Blog nur noch als E-Book gegen Entgeld geben – rechtzeitig vor der Wahl.

Auf dass uns der Frühling bald wieder beglückt und in einen friedlicheren Sommer geleitet. 🙂

 

Ihre Su 😎

nach oben

Schreibe einen Kommentar