AfD-Programm Knackpunkt 10.1: Sicherheit & Rechtsstaat

Ließen wir die AfD ungehemmt auf die Verschärfung der Situation in & um Deutschland (re-)agieren, käme ein völlig anderes Deutschland dabei heraus. Würde das unsere Sicherheit maximieren & stabilisieren?

Muss Sicherheit im 21 Jht. so aussehen?

Dass Vieles, offenbar zunehmend hierzulande ‚aus dem Ruder gelaufen‘ ist, wird kaum jemand nach den Entwicklungen – speziell der letzten 20 Jahre – bestreiten. Was dem Einzelnen davon besonders ‚ins Auge sticht‘, welche Ursachen & Zusammenhänge er dem zuordnet und wie er das Ganze dann wertet – das hingegen dürfte sehr unterschiedlich ausfallen.

Was also würde sich bei Polizei & Verfassungsschutz, in Justiz & Rechtsprechung, für die Bundeswehr und im Verhältnis zu anderen Staaten konkret ändern, wenn wir der AfD freie Hand ließen bei der Umsetzung ihrer Definition eines sicheren & souveränen (Rechts-)staates?

Unter „Demokratie und Grundwerte“ liest man auf S. 9 des AfD-Programms..

„Der Staat hat sich verzettelt. Es bedarf neuer Konzentration auf die vier klassischen Gebiete: Innere und äußere Sicherheit, Justiz, Auswärtige Beziehungen und Finanzverwaltung.“

Nachdem  Steuern & Finanzen bereits mehrfach hier Thema waren, geht es hier nun also um unser aller  Sicherheit . Zunächst aber ein paar Gedanken vorweg..

Was ist sicher?

Während Sicherheit in jedermanns Kopf absolut notwendig ist – für ihn selbst wie für den Staat samt dessen florierender Wirtschaft – ist Sicherheit dennoch nie absolut erreichbar und das macht auch Sinn.

Schließlich soll der sichere Rahmen nicht nur ein friedliches Neben- & Miteinander ermöglichen sondern hierzulande auch unser demokratisches System samt unser aller Freiheit schützen. Spätestens an jenem letzten Punkt – Freiheit versus Sicherheit – streiten sich die Geister allerdings seit eh & je.

Nicht nur, dass das Gefühl von Sicherheit ein extrem subjektives ist und bei jedem Einzelnen davon abhängt, wie unangreifbar & wehrhaft er sich im Zweifelsfall aus sich selbst heraus empfindet und dass dieses Sicherheitsgefühl sich auch wieder verändern kann, je nachdem wie die Umstände sich wandeln aber eben auch die persönliche, innere Stabilität an sich.

Dem gegenüber stehen ganz reale Bedrohungen wie auch höchst unterschiedliche Schutzbedürfnisse, die sich gesellschaftlich wie individuell faktisch bestimmen lassen, aber eben auch wieder ändern können. Und auch hier liegt die Bewertung des jeweiligen Gefährdungspotenzials wieder im Auge des Betrachters, ist abhängig in seiner Bedeutung des Schutzbedarfs für den Einzelnen bzw. die jeweilige Gruppe.

Komponenten wie organisierte Kriminalität Jugendkriminalität und  terroristische Bedrohungen des gesamten öffentlichen Raumes sind beispielsweise solche ganz realen Bedrohungsfaktoren, deren Regulation & Bekämpfung sich alle drei Gewalten des Staates separat annehmen müssen.Schaubild Gewaltenteilung in der DemokratieBesonders schutzbedürftig sind hingegen Kinder, sind schwangere Frauen & familiäre Konstellationen an sich, aber auch Alte, Gebrechliche, Behinderte bishin zu Minderheiten & persönlich Verfolgten, deren Schutz z. T. zeitlich begrenzt & gemessen am Grad der Beeinträchtigung ihrer Selbstbestimmtheit v. a. in der Gesetzeslage entsprechende Verankerung finden muss, damit Polizei & Justiz ihn aktiv umsetzen können.

Hierfür gilt es einen verbindlich..

verlässlichen Rahmen für Freiheit & Demokratie

.. zu errichten & zu erhalten. Das klingt so einfach, so selbstverständlich, aber da geht’s doch schon los:

  • Wie potenziell gefährlich ist die eine oder andere steigende Bedrohung tatsächlich? Oder lassen wir uns von Mediendarstellungen oder einzelnen Gruppen von Meinungsmachern nur unnötig Angst einjagen oder auch in Sicherheit wiegen – mittels falscher Beschwichtigungen?
  • Welches Bewusstsein herrscht aktuell in meinem Land und spiegelt sich in dessen Rechtsauffassung wider? Denken Sie allein an die unterschiedlichen Standpunkte weltweit zur Gleichberechtigung der Frau, zu Kinderrechten & Kinderarbeit, Meinungs- & Glaubensfreiheit und und und. Das ist Bewertungssache – auch in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand der jeweiligen Gesellschaft.
  • Sehen & gehen wir die Ursachen an oder betreiben wir bloße Symptombekämpfung mittels immer schärferer Sicherheitsmaßnahmen, die verhindern sollen, was mangels Perspektivwechsel ohnehin weitergärt?  Denken Sie an die zunehmende Verrohung – nicht nur unter manchen Jugendlichen und nicht nur auf unseren Straßen. Denken Sie an die wachsende Kluft zwischen Arm & Reich, an soziale Ungerechtigkeiten samt steigender Unzufriedenheit der Massen.
  • Und was bedeutet das für die Freiheit des Einzelnen, sein subjektives Gefühl von Selbstbestimmheit (oder Fremdbestimmung)? Oder bedeutet berechenbare Sicherheit im Sinne aller  für das Individuum fließende Reduktion seiner eigenen Freiheit – zwangsläufig & Schritt um Schritt?  Wird mit einem Maximum an Sicherheit nicht auch (immer?) genau das empfindlich eingeschränkt & in sein Gegenteil verkehrt, was wir doch schützen wollen –  das Wesen unserer Freiheit und die ihr zugrundeliegenden Werte. Denken sie an den Datenschutz vs. Observierungsgedanken, an Ihre Freizügigkeit oder ganz schlicht an  Tempolimits, Gurt- & Helmpflicht oder auch an den Raucher, die sich dem Recht auf ungeschädigte Gesundheit der Anderen immer mehr beugen muss.

Das ist die Konsequenz gesellschaftlichen Zusammenlebens und gilt es ständig neu abzuwägen – in hiesigen Breitengraden kulturell getragen vom Kerngedanken der Aufklärung:

So bei Immanuel Kant Ende des 18 Jhts., der klar auf die Vernunft abstellt..

Immanuel_Kant_(painted_portrait)„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die Du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“

oder im Art. 4 der Erklärung der Menschenrechte anlässlich der französischen Revolution 1789..

„Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also (nur) die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuss eben dieser Rechte sichern.“

und natürlich in unserem Grundgesetz Art.2 Abs.(1)

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Das ist Grundlage unserer Kultur, die auch die AfD meint zu verteidigen. Aber tut sie das? Und um welchen Preis?

Innere Sicherheit

Grundsätzlich deckt sich die Einschätzung der AfD mit den aktuell immer lauter werdenden Stimmen v. a. im konservativen Lager, die dem Rechtsstaat dringend zu mehr Macht & spürbarer Konsequenz verhelfen wollen, um unser Sicherheitsempfinden wieder zu stärken.

In gewohntem Stil aber kann diese, von sich selbst so überzeugte Partei es sich nicht verkneifen, bereits in der Einleitung auf S. 24 die sicherlich momentan wenig glorreiche Lage von Polizei & Justiz so dermaßen zu überspitzen, dass fast schon wieder Zweifel aufkommen, ob den Herren & Damen nicht eine Art verräterische, sogen. Freudsche Fehlleistung unterlaufen sein könnte..

Nach.. „Wir wollen den Rechtsstaat stärken und dem Recht wieder zur Durchsetzung verhelfen.“ folgt bald.. „Vor einem Staat, der das Recht mit Füßen tritt, sind auch die Bürger nicht sicher.“

So so, ist das (bereits) so? Würde es denn mit der AfD besser? Oder beschreibt die Partei hier letztlich, wohin sie selbst diesen Staat treiben will? 😉

Drahtseilakt der AfD über deutschen DächernZu Rechtsstaatlichkeit über jedes „rechte“ Maß hinaus oder/und an den Rand einer sogen. Fundamentalopposition – wie in diesem Artikel bereits angeschnitten – hinein?

Nachfolgendes  klingt hingegen wieder recht unverfänglich..

„Die Einhaltung des Rechts ist die Grundvoraussetzung für die Gewährleistung der Inneren Sicherheit. Sie ist eine Kernaufgabe unseres Staates.“

Und noch etwas später, nachdem unstrittige Verbesserungen bei Polizei & Justiz, hinsichtlich Aufstockung & effektiverer Eingriffsmöglichkeiten thematisiert werden, folgt heroisch..

„Die AfD fordert daher einen ’sicherheitspolitischen Befreiungsschlag‘, um den Schutz der Bürger an erste Stelle zu setzen.  Andere Belange haben sich dem unterzuordnen. Wir wollen einen klaren Systemwechsel hin zu Behörden..“

Das zeugt auf jeden Fall von Entschlossenheit. Speziell die letzten Zeilen aber lassen kaum Zweifel, ‚wohin die Reise gehen soll‘:

  • Die Innere Sicherheit wird ausschließlich mit der strikten Einhaltung des Rechts  gleichgesetzt (gehört da nicht wesentlich mehr 💡 dazu?) und
  • Sicherheit erhält absolute Priorität VOR ALLEM ANDEREN! Inklusive Systemwechsel!

Das muss man sich mal kurz ‚auf der Zunge zergehen‘ lassen, denn da gehört in den wenig humanen Hinterköpfen dieser Partei garantiert mehr – derzeit noch Unaussprechliches – dazu!! 😉

Konkret heißt das aktuell bei der AfD..

unter 3.1 auf S. 25:

 Polizei stärken und..

.. Strafjustiz verbessern

„.. Jahrelange so genannte ‚Polizeireformen‘ haben zu einem deutlichen Personalabbau geführt. Dies führte in allen Bereichen zu unzumutbaren und unverantwortlichen Mangelsituationen.

Daher sind.. die Stellenpläne im erforderlichen Maß aufzustocken und die Ausrüstung auf den modernsten Stand zu bringen. Vor allem im IT-Bereich sollten in Bund und Ländern einheitliche Standards gelten.“

„.. Die Justiz muss in allen Bereichen wieder schneller und zuverlässiger arbeiten.. Die Strafjustiz hat derzeit mit einer Stafprozessordnung zu arbeiten, die noch aus dem 19. Jahrhundert stammt.

Sie ist personell zu stärken, die Verfahren sind durch geeignete Verfahrensmaßnahmen zu beschleunigen, doch dabei sind selbstverständlich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein faires Verfahren zu wahren.“

Das hört sich doch erst mal ganz vernünftig an – darüber müsste sich niemand streiten – derzeit.

Witzig allerdings, dass die Partei, die sonst überall in die Vergangenheit zurück will, sich ausgerechnet hier am Alter der (scheinbar bewährten?) Strafprozessordnung stößt.

Dann aber.. im selben Passus:

„Vor dem Hintergrund der steigenden Brutalität jugendlicher Krimineller und der gravierenden Problematik jugendlicher Intensivtäter halten wir es für wichtig und zweckmäßig, auf volljährige Täter das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden und das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken.“Der Staat muss durch die konsequente Bestrafung schwerer Delikte Signale der Warnung und Prävention aussenden sowie den verloren gegangenen Respekt bei diesen jugendlichen Serientätern wiederherstellen. „Das Rechtsmittelsystem ist so zu gestalten, dass zügigere Entscheidungen möglich werden, indem insbesondere Urteilsaufhebungen und Zurückweisungen zur Neuverhandlung abgeschafft werden.“

„Wir sind dafür, das Anordnen der Untersuchungshaft schon dann möglich zu machen, wenn der dringende Tatverdacht eines Verbrechens im Sinne § 12 Abs. 1 StGB besteht.“

//Gemeint ist, nach § 12 StGB, die gesetzliche Definition eines Verbrechens – keines bloßen Vergehens – bedroht mit einer Freiheitsstrafe von mindest einem Jahr aufwärts.//
Da sind sie wieder.. Die zu erwartenden ‚AfD-Hämmerchen‘. Es hätte mir schon fast was gefehlt 😉 .
Unter Ausnutzung der noch immer nicht im deutschen Grundgesetz vollumfänglich verankerten Rechte des Kindes nach eigentlich verpflichtender Unterzeichnung der UN-Kinderrechtskonvention von Anfang der 90er und entgegen geltender Rechtsauffassung innerhalb der EU, werden hier nicht nur alle Kinder von der AfD ‚mit Füßen getreten‘ sondern auch die neuesten Erkenntnisse aus Hirnforschung, Psychologie & Soziologie:

 

Um Schuld & die rechtlichen Folgen tragen zu können, bedarf es des Unrechtsbewusstseins beim Täter gem §17 StGB. Derzeit ’spricht‘ §19 StGB von der Schuldunfähigkeit bei Kindern bis zu ihrem 14. Geburtstag und berücksichtigt damit die individuell unterschiedlichen Entwicklungsstände beginnender Pubertät.

Der aktuelle Anwendungsbereich des bewusst strafrechtlich separat gehaltenen Jugendgerichtsgesetz (=JGG) schreibt in §1: 14-17jährige als ‚Jugendliche‘ fest und räumt 18-21jährigen den Sonderstatus des ‚Heranwachsenden‘ ein.

§2 JGG bevorzugt den erkenntnisbasierten Erziehungsgedanken vor Strafe – und das gerade in Hinblick auf eine nachhaltige Einsicht & Prävention von Folgetaten.

§3 JGG thematisiert unter Verantwortlichkeit.. die sittlich-geistige Reife als separat zu prüfendes Kriterium für vorhandenes Unrechtsbewusstsein & Einsichtsvermögen im Einzelfall.

Ich meine:
Einer steigenden Brutalität schon im Jugendalter & jungen Mehrfachtätern mit hoher, teils menschenverachtender krimineller Energie, ist sowohl als auch ein eklatanter Mangel an sozialer Kompetenz zu unterstellen – teils eine ausagierte Form von Gewissenlosigkeit, gepuscht vom Aktions- und Darstellungsdrang der Jugend – als momentaner Status Quo, wohl gemerkt!

In jugendlichem Alter liegen die Ursachen hierfür nachweislich in emotionalen Entwicklungsdefiziten und sind – wie Hirnforschung & Kinderpsychologen wissen: v. a. in diesem Alter revidierbar!

Neurobiologisch gesehen, hat sich faktisch im Kontrollzentrum dieser jungen Menschen – im Stirnhirn – eine Kette bislang desillusionierender Erfahrungen gesammelt. Erfahrungen, die sich in ihrer Hoffnungslosigkeit immer wieder selbst bestätigen und so anhaltend zu den aggressiven & maßlosen Handlungsentscheidungen geführt haben.

(So  wir nicht der definitiv falschen Annahme erliegen,  in unserer Gesellschaft immer mehr unbeirrbare Psychopathen ohne jegliches  Mit- & Ehrgefühl zu erzeugen.)

Viele dieser Taten spiegeln somit in extremer Form wider, was unsere Individual- & Überflussgesellschaft mit ihrer offenkundigen Ungerechtigkeit & Oberflächlichkeit vielerorts & täglich versäumt, an eindeutiger Orientierung, klar nachvollziehbarer Haltung & echten Aufgaben vorzugeben und was bereits manche Eltern solcher jungen, notorischen Straftäter zunehmend überfordert – teils quer durch alle Schichten.

Echten Respekt & Verantwortlichkeit hier allein mit früher einsetzenden Strafen  & Härte nachträglich, sozusagen ‚aus dem Nichts heraus zaubern‘ zu wollen, ‚fällt also auf einen völlig ungeeigneten Boden‘ – kann gar nicht fruchten (und das weiß auch jeder, der sich an seine eigene Jugend noch erinnern kann 🙂 )

Der strenge Rückgriff auf den gewaltorientierten autoritären Ansatz & damit die Demonstration von Stärke  als Antwort, trägt klassisch zur Verhärtung der Fronten bei, lässt bestehende Feinbilder in den jungen Köpfen eher noch bunt gedeien und wird auch keinen solcher teils gefährlich befremdend, Allem widerstrebenden  ‚Überflieger‘ abschrecken.

Diese Methodik wäre pädagogisch ein Rückfall ins Laienzeitalter psychologischer Unwissenheit und würde diese kriminellen Jugendlichen in ihrem Hass nur noch bekräftigen. Ohne das Angebot des Rückwegs, rückt die Ausgrenzung auf Dauer eher chancenlos näher, verfestigt sich die falsche Sicht auf beiden Seiten und fühlt sich der Einzelne erst recht abgeschrieben. Der hier vorgeschlagene Weg ist mehr geeignet, bereits Kinder kriminalisieren zu können und  wirklich festgefahrene, noch gefährlichere Erwachsene aus jungen Außenseitern regelrecht ‚zu züchten‘ – alles nach dem Prinzip: Self-fulfilling Prophecy.

Die gewünschte, sicherlich nicht  einfache, nachträgliche Sozialisation braucht vielmehr neue Erfahrungen mit echten, sozialen Inhalten, braucht konkrete Orientierung & einen neuen, verlässlichen Halt für solche   ‚entgleisten‘ Jugendlichen.

Sie brauchen eine intensive Zeit mit klaren Regeln samt  schlechten und guten Konsequenzen in direkter Abhängigkeit & als umgehendes Feedback zu ihrem eigenen Verhalten. ‚Postwendend‘ brauchen sie die Enge des Bezuges, die direkte Nachvollziehbarkeit – menschlich wie zeitlich ‚auf dem Fuße‘ der Tat für den gewünschten Lerneffekt (vielleicht auch möglichst nah am Ausgleich für ihre Opfer).

Das ist schwer aber kann helfen und deckt sich sowohl mit dem Forschungsstand wie mit unseren Werten, für die wir gerade auch hier stehen wollen.

Nichts gegen zügige Verfahren – ich denke, vielen Menschen ist der Zeit- bzw. Verwaltungsaufwand bis es zu einer Verhandlung kommt oftmals unerklärlich und v. a. treibt er die Kosten in die Höhe.

I. Ü. fördert insbesondere in Straf- & Jugendrecht eine möglichst sofortige Ahndung einer Tat das Bewusstsein für Schuld bzw. für die ‚unverwässerte‘ Verantwortlichkeit des Täters und entlässt die Opfer umso früher aus ihrer direkten nervlichen Belastung.

In wieweit man aber, wie die AfD selbst in den Raum stellt, noch von fairen Verfahren(?), von einem Ansinnen auf Gerechtigkeit(?) in wirklicher Rechtsstaatlichkeit(?) sprechen kann, wenn fragliche & nachweislich fehlerhafte Urteile nicht mehr per Berufung u. ä. aufgehoben und neuverhandelt werden können, entzieht sich völlig meinem Rechtsverständnis.

Untersuchungshaft wird bislang – lt. Strafprozessordnung §112  – nur  bei dringendem Tatverdacht  + zusätzlichem Haftgrund angeordnet.  Ein solcher Haftgrund wäre Flucht- oder Verdunklungsgefahr, aber auch die mögliche Wiederholungstat oder Beeinflussung von Beweislage & Zeugen. Der dringende Tatverdacht allein reicht für U-Haft, lt. Abs. 3, derzeit nicht aus – nur in wenigen Ausnahmen bzgl. der schwersten Delikte gegen Leib & Leben.

Offenbar will die AfD hier Vereinfachung bzw. eine klar erkennbare Linie zeichnen, wenn nach ihrem Plan demnächst jedes Verbrechen nach §12 StGB (s. o.) den Haftgrund gleich mitliefert und so der Verdacht allein in Zukunft immer (vielleicht auch irgendwann mal für Sie?) zur U-Haft führen kann.

Auch das ist staatliche Demonstration von Macht & Stärke und böte in der Praxis verführerisch viel Raum für Missbrauch & Willkür zulasten der universell anerkannten Unschuldsvermutung als unerlässlicher Grundpfeiler & Prüfstein jeder Rechtsstaatlichkeit! Würde es doch die notwendige Argumentation für Freiheitsentzug erheblich verkürzen und manchem dann doch irgendwann per Urteil als unschuldig Beschiedenen ungesehen längere Zeit aus seinem bislang intakten Leben reißen – letztlich ohne Grund, nicht aber ohne persönliche Folgen!!

(An welche   aktuell brisante Debatte erinnert Sie das? Ob dann auch hierzulande unliebsame Vertreter der neuerdings sogen. ‚“Lügenpresse“ mal schnell auf unbekannte Zeit verschwinden??)

Zudem entstünden mit solcher Praxis erhebliche Zusatzkosten. Hat sich die Partei hierzu etwa nicht näher ausgelassen, weil sie diese Kosten kurzerhand mit der geplanten Einsparung der Berufungen u. ä. auffangen will?

Das steht so sicher nicht im Programm – liegt aber nicht ganz so fern & gäbe der speziellen AfD-Auffassung von Verfassungsrechtlichkeit nochmal ein ganz eigenes Gesicht. Meinen Sie nicht? 😎

Das ‚Bild‘ rundet sich.. mit Punkt 3.4/ S. 26:

Opferschutz statt Täterschutz

„Statt den Täterschutz immer weiter ausufern zu lassen, wollen wir den Fokus wieder darauf richten, den Opferschutz sachorientiert zu verbessern.“

„Lockerungen und Urlaube im Strafvollzug dürfen nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich sein.“

Meines Erachtens nach gibt es so etwas wie einen Täterschutz im juristischen Sinne überhaupt nicht.

Gemeint ist vielmehr, die umfangreiche Auseinandersetzung, wie mit dem Täter nach dessen Verurteilung sinnvoll umgegangen werden soll –  speziell bei Antritt und während der Haftstrafe.

Gefunden habe ich für den Strafvollzug die sogen. Einweisungskommission  (Juristen, Mediziner, Psychologen etc.), die eingangs den sogen. Vollzugsplan individuell zu erstellen hat, welcher immer wieder neu beurteilt & entschieden werden kann – je nach Mitwirkung & Resozialisierungstendenz des Inhaftierten.

Hierbei scheint die Handhabung aktuell von Bundesland zu Bundesland verschieden festgelegt und die Involvierung der Staatsanwaltschaft an der Gestaltung des Vollzuges, bis auf grundlegende Entscheidungen zur formalen Vollstreckung wie z. B. Haftverkürzung u. ä.,  bis dato zwar möglich aber nicht zwingend notwendig zu sein.

Dies auf einheitliche (Bundes-)Ebene zu heben, wäre vielleicht i. S. von Gleichbehandlung & Transparenz keine dumme Idee. Das aber fordert die AfD nicht!

Sie will eine generelle Beteiligung der Staatsanwaltschaft  an jeder größeren Einzelentscheidung der konkreten Gestaltung des Vollzuges (bei Lockerung) und könnte damit – i. S. hiesiger Überschrift – auf eine Umgewichtung der beiden Kernsätze des §2 des Strafvollzugsgesetzes zulasten der Resozialisierungsabsicht des kompletten Gesetzes abzielen und allein das Schutzbedürfnis der Gesellschaft in den Vordergrund zitieren.

// § 2 StVollzG – Aufgaben des Vollzuges: Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.//

Ich denke:

Die Staatsanwaltschaft sollte überall da bundesweit mit einer Art Vetorecht involviert werden, wo ehemals Schwerstkriminelle & Kapitalverbrecher, die Leib & Leben angegriffen haben, die Gefängnismauern per Entscheidung verlassen und sich frei bewegen können.

Das wäre eine vertretbare zusätzliche Instanz, welche funktionsgemäß das Interesse der öffentlichen Sicherheit nicht ‚aus dem Auge verliert‘, wo psychologische Gutachten in Einzelfällen vielleicht zu ‚blauäugig‘ erstellt wurden.

Weitergehende mögliche Blockaden des nach- bzw. vorbereitenden Sozialisierungsgedanken per Einspruch der Staatsanwaltschaft sind dagegen meiner Ansicht nach kontraproduktiv, würden das komplette Vollzugssystem ohnehin belasten, gingen vielfach über’s Ziel hinaus und wären kaum mehr rechtsstaatlich zu nennen.

Woran orientiert sich der Opferschutz à la AfD außerdem?

„Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade im Bereich der Gewalt- und Drogenkrimininalität begegnet derzeit nur halbherzigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise vor Abschiebung sicher.“
  1. „Die Ausweisungsvoraussetzungen sind herabzusetzen und das Ausweisungsverfahren ist zu straffen, indem Strafgerichte die Ausweisung von Kriminellen schon zugleich mit dem Strafurteil aussprechen. Ferner sind gesetzliche Abschiebungshindernisse zu entschärfen.“
  2. „Außerdem sind durch Vereinbarungen mit ausländischen Staaten Aufnahmekapazitäten für sonst nicht abschiebbare Personen außerhalb Deutschlands zu schaffen, ggf. muss für gefährliche Kriminelle Sicherungshaft verhängt werden können.
  3. Wir fordern, die Einbürgerung Krimineller zuverlässig zu verhindern, den Anspruch auf Einbürgerung abzuschaffen, den früheren Status Quo der Abstammungsprinzips (galt bis 2000) wieder einzuführen sowie den Verlust der Staatsbürgerschaft bei bestimmten Tatbeständen im Rahmen geltenden Rechts zu forcieren.
„Nicht therapierbare alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherheitsverwahrung unterzubringen.“
Was ist „nicht therapierbar“??

Sicher hat Therapie so ihre Grenzen, v. a. im Willen & jeweiligen Psychogramm des Patienten oder auch in den Möglichkeiten der jeweiligen  Therapie & der Kompetenz des Therapeuten z. B.

Diese Tatsache aber seitens der AfD so undifferenziert in die Forderung nach Sicherheitsverwahrung einzubauen, macht die Aussage auch zu einer unhaltbar anmaßenden Behauptung über die angesprochenen Personengruppen & stigmatisiert sie – als wären sie alle von vornherein unverbesserlich, jede Integrationsabsicht letztlich sinnlos, kostspielig und sogar gefährlich.

Daraus spricht, zumindest latent, wie auch schon bei jugendlichen Straftätern (s. o.), ein starres & vorverurteilendes Menschenbild von diesen, i. Ü. nicht kleinen Personengruppen, das weder mit dem derzeitigen Wissenstand & den hierin begründeten Möglichkeiten, noch mit unseren Werten vereinbar ist.

Da macht es sich die AfD mal wieder leicht, grenzt ‚die Übeltäter‘ formal aus, kümmert sich nicht darum, in welchem Kontext diese einst standen, errichtet stattdessen ein weiteres Feindbild, das es  zu bekämpfen, abzuschieben – schlicht: wegzusperren gilt.

Nicht dass es so unheilbare Fälle nicht gäbe und die Sicherheitsverwahrung gem. §66 StGB nicht ihre eminent wichtige Funktion für unsere Sicherheit hätte.

So wir aber nicht in mittelalterliche Szenarien oder in grausamste Zeiten der Euthanasie zurück verfallen wollen, gebieten uns unsere humanitären Werte es zumindest zu versuchen, dass diese Menschen ihre Krankheit überwinden.

Es sei denn, wir werten in dieser Gesellschaft Alkohol-, Tabletten- & Drogenabhängigkeit als reine Selbstverschuldung, wie es auch manche Krankenkasse gern hätte.I. Ü. bräuchte es diese Passage im Parteiprogramm überhaupt nicht, denn die Verwahrung zu unserer Sicherheit ist rein vorsorgliche Prävention und (darf) i. S. der Würde jedes Menschen korrekterweise eben keine weitere Strafe bzw. Verlängerung derselben ohne weiteres Vergehen (sein).

Vielmehr gilt es in einem aufgeklärten Staat das sogen. Abstandsgebot zwischen Vollzug von Strafe und dieser sogen. Maßregel zu wahren, wie  die Sicherheitsverwahrung unterscheidend bezeichnet wird.

Das geschieht ohnehin – seit Einrede der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte – nun immer innerhalb der Sicherheitsverwahrung mit einer begleitenden Therapie samt jederzeit möglicher Zwischenbeurteilung.Also was will uns die AfD hier wirklich sagen??

Endlich bei der größten Gruppe angelangt, der die AfD mehr als skeptisch gegenüber steht, beginnt diese Passage mit der Behauptung des erheblichen Anteils von Ausländern speziell an Gewalt- und Drogenkriminalität.

Begibt man sich für gesicherte Erkenntnisse auf ‚Netzreise‘, lassen sich zwar Belege für eine erhöhte Kriminalität Nichtdeutscher – speziell für das Jahr der Flüchtlingschwemme 2015 – generell in den Statistiken der Polizei finden.

Schaut man aber genauer, geht es meist ’nur‘ um Tatverdächtige, nicht etwa um rechtskräftig Verurteilte, fließen oft viele Delikte mit ein, die wahrscheinlich auch wir in vergleichbarer Situation begingen, um nach der Flucht in Deutschland bzw. der EU zu bleiben, können z. B. Touristen, woher auch immer, nicht ausgefiltert werden, bleibt das Feld vieler hiesiger Migranten außen vor, wird die jeweilige Religion nicht zwingend erfasst, weisen Drogendelikte v. a.  Konsumenten aus, nicht aber explizit den wirklich relevanten Kreis der kriminellen Händler und und und.

Als im Verhältnis besonders gewaltbereit lassen sich also – speziell südländische Ausländer gemäß der subjektiven Erwartung Vieler – nicht ausmachen! Auch bei den sexuell motivierten Taten lässt sich kein klarer Vorsprung auf Dauer erkennen. Die Kriminalität um Drogen bleibt – außer ihrer traditionellen Verknüpfung mit dem Waffenhandel – ein besonders undurchdringliches Feld.

Aber schauen Sie selbst.

  • Aufschlussreich ist v. a. der Einblick in die Fehlerquoten der Statistiken allgemein  im kompletten Wikipedia-Eintrag ad Ausländerkriminalität -inklusive der speziellen schweizer Position, über die man dann auch besser versteht, was die AfD zu diesem Vorbild treibt..
  • Umfangreich ist die bundesweite Polzeistudie (PKS) für 2015.
  • Und dass kriminelle Neigungen im Erwachsenenalter sowie bei fortgeschrittener Integration von Migranten deutlich auf ein „normales“ bis z. T. niedrigeres Niveau im Vergleich sinken, das belegt u. V. das Fazit folgenden Gutachtens von 2016 und zeigt nochmals sehr anschaulich, wie sehr Pauschalierungen an der  Sachlage ‚haarscharf‘ vorbei führen.

Nichtsdestotrotz besteht zweifelsfrei kontinuierlicher Handlungsbedarf hinsichtlich unserer Sicherheit..

  1. bzgl. krimineller Tendenzen der gesamten Bevölkerung,
  2. bzgl. einzudämmender Jugendkriminalität generell und
  3. der Ausweisung bzw. Abschiebung besonders gefährlicher Ausländer – sei es wegen einer extremen Gewaltbereitschaft Einzelner, sei es, um organisierten Banden das Handwerk zu legen oder auch uns gegen fanatisch terrostische Bedrohung effektiv zu schützen und sicher auch zur Vermeidung des kostspielig vorsätzlichen Sozialbetruges.

‚Klopfen‘ wir dafür oder dagegen – ganz wie Sie wollen – auf unsere (humanen) Werte, wollen sie einerseits schützen und sprechen andererseits explizit – wie die AfD – von unserem Anspruch auf Sicherheit nach zu forcierenden rechtsstaatlichen Prinzipien in diesem Land, müssen wir unsere Maßnahmen..

  • nicht nur am Erfolg für unser berechtigtes Sicherheitsbedürfnis messen,
  • sondern auch an der fairen Behandlung & Würde jedes einzelnen Menschen hier vor Ort – auch jedes Flüchtlings & Ausländers –
  • bis zu den Folgen unseres Handelns für den Betroffenen in dessen Heimat
  • bzw. am Handlungseinfluss auf das Chaos im betroffenenen Ausland um uns herum.

Denn..

Was macht den Rechtsstaat aus?
  • Die verfassungstreue Handhabung des Rechts
  • unter Wahrung der individuellen Menschenrechte (auch Fremder) inkl.
  • Rechtssicherheit (Klarheit & Realisierungsgewissheit)
  • bei Trennung der Gewalten & gewahrter Verhältnismäßigkeit.

Hieran gemessen, sind bereits die heute gültigen, erheblichen Einschränkungen des Asyl- & Aufenthaltsgesetzes in Deutschland mehr als fragwürdig – erst recht, wenn man sieht, welche Praxis jetzt rechtlich bereits möglich ist – auch gegen nicht Kriminelle.

Fast kommen mir de Maizière & Merkel mit ihren letzten Gesetzesänderungen & neuesten Plänen wie Wegbereiter vor..

  • Denken Sie an die kurzerhand beschlossenen Abschiebungen unlängst zurück in die Kriegszone Afghanistans.
  • Denken Sie an die offenkundigen Kompromisse von Rechtsstaatlichkeit im Pakt mit der Türkei, wie sie uns jetzt bitter aufstoßen..
  • oder an das aktuelle Regierungsansinnen, in ihrer Hilflosigkeit ausgerechnet in der von Umstürzen & massiven Unruhen zerrissenen, nordafrikanischen Maghrebregion sichere Drittstaaten krampfhaft für weitere Deals zu suchen, dem glücklicherweise genügend vernünftige Köpfe im Rat unserer 16 Bundesländer soeben noch demokratisch erfolgreich widersprochen haben.

Wenn Sie  dann noch die Zeit für den Inhalt und einen zum verwechseln ähnlich entschlossenen Stil der  Rechts- & Sicherheitspläne unseres Innenministers de Maiziere für 2017 aufbringen, sich dann kurz erinnern, was bereits seit Programmveröffentlichung der AfD Mitte 2016 an Verschärfung & Straffung in Flüchtlingsverfahren getan und noch bis in die letzten Monate nach den Erkenntnissen zum Berliner Anschlag durchgesetzt wurde als auch nicht überhört haben, was alles an Sammelzentren in und weit vor den Toren unserer neuen Transitzonen gerade entsteht, kann sich die AfD doch eigentlich kaum mehr beschweren.

Die eigenen Reihen sind aufgestockt, die Pötte werden bis in die Rüstung hinein gerade gefüllt, Abschiebehindernisse werden bereits massiv angegangen,  außerterritoriale Rückführung ist das Lieblingsthema in ganz Europa, integrative Gedanken treten – wie in den 90ern – vor so viel Aktionismus gleich wieder drei Schritte zurück.

Die Bedingungen für Ausweisung haben nach mancher Expertenmeinung längst den Rahmen des menschenrechtlichen Indivualanspruchs verlassen und die Verfahren werden Schritt um Schritt gleich mitgekürzt.

Das aber trifft alle, die zu uns geflohen sind.

Sicherungshaft, was auch immer die AfD darunter versteht, gibt es i. Ü. auch schon für die, die keiner will. Nennt sich allerdings Abschiebehaft, ginge jetzt schon bis zu 18 Monate, sogen. ‚Gefährder‘ sollen alsbald auch formal in die Liste der Haftgründe hier aufgenommen werden und für andere kann man auf einen kürzeren Ausweisungsgewahrsam zurückgreifen, der ebenfalls um ein paar Tage erweitert wird.

Da bleibt doch kaum ein Wunsch offen und Herr Seehofer ist plötzlich auch wieder ganz friedlich.

Wie das genau läuft?.. Da gibt’s im nächsten Artikel eine Übersicht zum Download für Sie dazu.  Auch die ‚fließenden Übergänge‘ der AfD von Einbürgerungsabschaffung (bei Kriminellen?) und Wiedereinführung des  Abstammungsprinzips (an der Stelle?) unter Punkt 3. (s. o.) werden mit weiteren ‚aufschlussreichen‘ Sicherheitsvorstellungen der AfD dann Thema sein.

Ich hätte ja gedacht, es reicht jetzt erstmal mit neuen Gesetzen in dieser Hinsicht. Zumindest seit Abstimmung des Bundesrates vor wenigen Tagen, wissen wir beruhigenderweise, weshalb de Maiziere (s. Link oben) – i. Ü. persönlich auch federführend in den Afghanistanabschiebungen – den Föderalismus weniger lieben muss. Ich dagegen umso mehr, denn es sind die Länder, die sich derzeit (noch?) mit der Ausführung dieser neuen Gesetze & Handhabungen befassen & deshalb genau wissen, dass es nicht so einfach ist, aber eben auch: Nicht so einfach gemacht werden darf!!

Schließlich  hat sich doch in den letzten Wochen parallel hierzu thematisiert, dass wir unsere bis dato bestehenden Gesetze nicht angewendet hatten, mögliche Zusammenarbeit & Abstimmung der Maßnahmen nicht stattfand – wie an so vielen Stellen, die für den Frieden der Inneren Sicherheit von ebenso wichtigem Belang wären. Dazu aber findet sich wenig unter der oberflächlichen Decke plötzlich trauter Einigkeit 😉

Also.. mit genug ‚Stoff‘ bis zum nächsten Mal 🙂

samt zwei gedrückten Daumen für den Frühling

die Su 😎

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